JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht München > Verkündungsdatum > 02 / 2001
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| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Bereitschaftsdienst, Chefarzt, Vergütung |
| Leitsatz: | Kein Anspruch des leitenden Abteilungsarztes (Chefarztes) auf Vergütung für Bereitschaftsdienste, wenn arbeitsvertraglich lediglich Rufbereitschaft vorgesehen war und eine Vereinbarung zur Leistung von Bereitschaftsdiensten nicht getroffen worden ist. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 7 Sa 451/00 | |