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JuraForum.deUrteileLAG-MUENCHENUrteil vom 28.04.2009, Aktenzeichen: 7 Sa 1093/08 

LAG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 7 Sa 1093/08

Urteil vom 28.04.2009


Leitsatz:Der Arbeitgeber kann dem Teilzeitwunsch der Arbeitnehmerinnen nur dringende betriebliche oder dienstliche Gründe entgegenhalten, die der Arbeitszeitreduzierung entgegenstehen, nicht jedoch seinen Wunsch, ein von ihm vorgegebenes Arbeitsvertragsformular im Zuge der Arbeitszeitreduzierung zu unterzeichnen, in dem unter anderem ein von der Arbeitnehmerin abgelehnter Tarifwechsel vereinbart ist; §§ 15 b BAT, 11 TV-L.
Rechtsgebiete:BAT, TV-L
Vorschriften:BAT § 15 b, TV-L § 11,
Verfahrensgang:ArbG München, 20a Ca 5879/08 vom 25.11.2008

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