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JuraForum.deUrteileLAG-MUENCHENUrteil vom 27.05.2009, Aktenzeichen: 11 Sa 1000/08 



LAG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 11 Sa 1000/08

Urteil vom 27.05.2009


Leitsatz:Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob eine Arbeitnehmerin, deren vor dem 1.1.2002 unterzeichneter Formulararbeitsvertrag eine dynamische Bezugnahmeklausel enthält, Ansprüche auf der Basis von Tarifverträgen geltend machen kann, die erst zu einem Zeitpunkt in Kraft getreten sind, nachdem der Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten war. In diesem Zusammenhang war zusätzlich zu prüfen, ob und inwieweit ein anlässlich eines Betriebsinhaberwechsels vor Beginn des Arbeitsverhältnisses der Klägerin abgeschlossener sog. Personalüberleitungsvertrag, der sich mit der Geltung von Tarifverträgen befasste, eine veränderte Beurteilung bedingt.
Rechtsgebiete:TVG
Vorschriften:TVG § 3,
Stichworte:Gleichstellungsabrede,
Verfahrensgang:ArbG München, 14 Ca 17221/07 vom 14.10.2008

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