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JuraForum.deUrteileLAG-MUENCHENUrteil vom 27.02.2007, Aktenzeichen: 6 Sa 870/05 



LAG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 6 Sa 870/05

Urteil vom 27.02.2007


Leitsatz:1. Die Entscheidung einer Krankenhausverwaltung, die Reinigungsaufgaben fremd zu vergeben verbunden mit dem Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen oder auf der Grundlage eines Gestellungsvertrages (Arbeitnehmerverleih) über eine eigene Service-GmbH zu erledigen, ist rechtlich nicht zu beanstanden.

2. Schließen die Beschäftigten im Reinigungsdienst nach Abschluß von Aufhebungsverträgen neue Arbeitsverträge mit der Service-GmbH, ohne dass sich ihre Reinigungstätigkeit ändert, ist dies, wenn Reinigungsdienst und Reinigungsmittel beim Krankenhaus verbleiben, nicht als Teil-Betriebsübergang, sondern als Funktionsnachfolge zu bewerten.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 613a,
Stichworte:Arbeitnehmerüberlassung,
Verfahrensgang:ArbG Passau 6 Ca 790/04 D vom 19.08.2005

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