JuraForum.de > Urteile > LAG-MUENCHEN > Urteil vom 27.02.2007, Aktenzeichen: 6 Sa 870/05
| Leitsatz: | 1. Die Entscheidung einer Krankenhausverwaltung, die Reinigungsaufgaben fremd zu vergeben verbunden mit dem Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen oder auf der Grundlage eines Gestellungsvertrages (Arbeitnehmerverleih) über eine eigene Service-GmbH zu erledigen, ist rechtlich nicht zu beanstanden. 2. Schließen die Beschäftigten im Reinigungsdienst nach Abschluß von Aufhebungsverträgen neue Arbeitsverträge mit der Service-GmbH, ohne dass sich ihre Reinigungstätigkeit ändert, ist dies, wenn Reinigungsdienst und Reinigungsmittel beim Krankenhaus verbleiben, nicht als Teil-Betriebsübergang, sondern als Funktionsnachfolge zu bewerten. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 613a, |
| Stichworte: | Arbeitnehmerüberlassung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Passau 6 Ca 790/04 D vom 19.08.2005 |
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