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JuraForum.deUrteileLAG-MUENCHENUrteil vom 23.11.2006, Aktenzeichen: 3 Sa 644/06 

LAG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 3 Sa 644/06

Urteil vom 23.11.2006


Leitsatz:1. Die Frist für den Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses gem. § 613 a Abs.6 Satz 1 beginnt nicht zu laufen, wenn die Unterrichtung über den Betriebsübergang gem. § 613 a Abs.5 BGB unzureichend ist.

2. Bei unzureichender Unterrichtung kann das Widerspruchsrecht - bis zur Grenze der Verwirkung - auch noch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgeübt werden.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 613 a,
Stichworte:Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses, Unterrichtung über Betriebsübergang,
Verfahrensgang:ArbG Regensburg 1 Ca 946/05 L vom 25.04.2006

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