Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileLAG-MUENCHENUrteil vom 23.07.2009, Aktenzeichen: 4 Sa 1049/08 

LAG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 4 Sa 1049/08

Urteil vom 23.07.2009


Leitsatz:Ein geringfügiges Überschreiten der nach der neueren Rechtsprechung des BAG nunmehr geltenden Regelfrist von drei Wochen für die Berufung auf die bestehende Schwerbehinderteneigenschaft nach Zugang einer Kündigung (hier: um drei Kalendertage) kann nach den Umständen des Einzelfalls unschädlich sein (hier: geringerer Vertrauensschutz der Arbeitgeberin aufgrund bereits länger bestehender und auf einen Arbeitsunfall zurückzuführenden Erkrankung/Arbeitsunfähigkeit u. a.).
Rechtsgebiete:SGB IX, BGB
Vorschriften:SGB IX § 85, BGB § 134,
Stichworte:Schwerbehinderung,
Verfahrensgang:ArbG München, 32 Ca 8718/08 vom 25.09.2008

Volltext

Um den Volltext vom LAG-MUENCHEN – Urteil vom 23.07.2009, Aktenzeichen: 4 Sa 1049/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "LAG-MUENCHEN - 23.07.2009, 4 Sa 1049/08" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum