JuraForum.de > Urteile > LAG-MUENCHEN > Urteil vom 23.03.2005, Aktenzeichen: 9 Sa 751/04
| Leitsatz: | 1. Ein Fehler in der Zuständigkeit führt zur Unwirksamkeit eines Betriebsratsbeschlusses. 2. Der Arbeitgeber kann sich bezüglich der Unterschrift eines Betriebsratsvorsitzenden, der gleichzeitig Gesamtbetriebsratsvorsitzender ist, unter eine Betriebsvereinbarung nicht auf die Grundsätze der Darlegungs- oder Anscheinsvollmacht berufen, wenn die Unterschrift auf einem Beschluss des unzuständigen Betriebsratsgremiums beruht und der Arbeitgeber selbst sich an das unzuständige Gremium gewandt hat. |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, BGB |
| Vorschriften: | BetrVG § 77, BGB §§ 164 ff., |
| Stichworte: | Betriebsvereinbarung, |
| Verfahrensgang: | ArbG München 300 Ca 23474/02 vom 13.05.2004 |
Um den Volltext vom LAG-MUENCHEN – Urteil vom 23.03.2005, Aktenzeichen: 9 Sa 751/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "LAG-MUENCHEN - 23.03.2005, 9 Sa 751/04" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum