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JuraForum.deUrteileLAG-MUENCHENUrteil vom 22.05.2006, Aktenzeichen: 2 Sa 1110/05 

LAG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 2 Sa 1110/05

Urteil vom 22.05.2006


Leitsatz:1. Wenn ein Arbeitnehmer wegen einer unerlaubten Handlung auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird, trägt er die Beweislast dafür, dass sein Handeln auf einer von ihm behaupteten Anweisung eines Vorgesetzten beruht.

2. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gebietet es, dass der Arbeitgeber bei Verursachung eines Schadens durch mehrere Arbeitnehmer unter Berücksichtigung des Verursachensbeitrags und des Verschuldens prüft, welchen Arbeitnehmer er auf welchen Anteil des Schadens in Anspruch nehmen will.
Rechtsgebiete:BGB, BAT
Vorschriften:BGB § 197 a. F., BGB § 241 Abs. 2, BGB § 557 a.F., BGB § 619 a, BAT § 8 Abs. 2, BAT § 70,
Stichworte:Haftung des Arbeitnehmers, Beweislast für Anweisung/Fürsorgepflicht,
Verfahrensgang:ArbG München 32 Ca 6917/04 vom 24.05.2005

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