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JuraForum.deUrteileLAG-MUENCHENUrteil vom 21.09.2007, Aktenzeichen: 7 Sa 1255/06 



LAG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 7 Sa 1255/06

Urteil vom 21.09.2007


Leitsatz:Die Parteien streiten über Kündigungen der Beklagten gegenüber dem Kläger wegen dessen Beteiligung als Filmproduzent an Product- u. Themenplacementaktivitäten, an denen auch der Geschäftsführer der Beklagten beteiligt war. Eine weitere Kündigung erhielt der Kläger, weil er sein Dienstfahrzeug und weitere Gegenstände - jeweils mit Recht zur Privatnutzung - nach Erhalt der Kündigung nicht an die Beklagte herausgab. Schließlich macht die Beklagte geltend, der Kläger sei leitender Angestellter im Sinne von § 14 Abs. 2 KSchG und beantragt, das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Ihre Berufung blieb erfolglos.
Rechtsgebiete:KSchG
Vorschriften:KSchG § 14 Abs. 2,
Verfahrensgang:ArbG München 15a Ca 11396/05 vom 17.08.2006

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