JuraForum.de > Urteile > LAG-MUENCHEN > Urteil vom 21.09.2007, Aktenzeichen: 7 Sa 1255/06
| Leitsatz: | Die Parteien streiten über Kündigungen der Beklagten gegenüber dem Kläger wegen dessen Beteiligung als Filmproduzent an Product- u. Themenplacementaktivitäten, an denen auch der Geschäftsführer der Beklagten beteiligt war. Eine weitere Kündigung erhielt der Kläger, weil er sein Dienstfahrzeug und weitere Gegenstände - jeweils mit Recht zur Privatnutzung - nach Erhalt der Kündigung nicht an die Beklagte herausgab. Schließlich macht die Beklagte geltend, der Kläger sei leitender Angestellter im Sinne von § 14 Abs. 2 KSchG und beantragt, das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Ihre Berufung blieb erfolglos. |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Vorschriften: | KSchG § 14 Abs. 2, |
| Verfahrensgang: | ArbG München 15a Ca 11396/05 vom 17.08.2006 |
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