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JuraForum.deUrteileLAG-MUENCHENUrteil vom 21.07.2005, Aktenzeichen: 3 Sa 295/05 

LAG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 3 Sa 295/05

Urteil vom 21.07.2005


Leitsatz:1. Im Falle einer Ausgliederung gem. § 168 UmwG aus einer Gebietskörperschaft - hier: Privatisierung eines kommunalen Verkehrsbetriebs - gelten die normativen Bestimmungen eines regionalen oder bezirklichen Tarifvertrages, deren Geltungsbereich die abspaltende Gebietskörperschaft unterfiel, nicht mit unmittelbarer und zwingender Wirkung weiter aufgrund einer Gesamtrechtsnachfolge in entsprechender Anwendung der vom Bundesarbeitsgericht zur Weitergeltung von Firmentarifverträgen im Falle einer Verschmelzung von Unternehmen gem. § 20 Abs-1 Nr.1 UmwG für den privatisierten Rechtsträger.

2. Ein "anderer Tarifvertrag" im Sinne von § 613 a Abs.1 Satz 3 BGB setzt nicht ausnahmslos eine andere Tarifzuständigkeit des neuen Arbeitgebers voraus.
Rechtsgebiete:BGB, UmwG, BMT-G II, BTV
Vorschriften:BGB § 613 A, UmwG § 20, UmwG § 188, BMT-G II, BTV Nr. 1 zum BMT-G II,
Stichworte:Privatisierung, Verkehrsbetrieb,
Verfahrensgang:ArbG München 33 Ca 15409/04 vom 03.02.2005

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