( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileLAG-MUENCHENUrteil vom 21.04.2005, Aktenzeichen: 3 Sa 1140/04 



LAG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 3 Sa 1140/04

Urteil vom 21.04.2005


Leitsatz:1. Die gerichtliche Entscheidung über den Auflösungsantrag des Arbeitnehmers gem. § 9 Abs.1 Satz 1 KSchG setzt voraus, dass die soziale Rechtfertigung der Kündigung noch im Streit ist.

2. Haben die Parteien des Kündigungsschutzprozesses in einem Teilvergleich die mit der Kündigungsschutzklage angegriffene Kündigung als gegenstandslos erklärt und hat sich der Kläger nicht vorbehalten, dass die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach wie vor im Streit bleiben und gerichtlich entschieden werden solle, hat er der Beseitigung der Kündigung ohne Einschränkung zugestimmt mit der Folge, dass nunmehr über den Auflösungsantrag des Arbeitnehmers nicht mehr positiv entschieden werden kann.
Rechtsgebiete:KSchG
Vorschriften:KSchG § 9,
Stichworte:Auflösungsantrag des Arbeitnehmers,
Verfahrensgang:ArbG München 19a Ca 13673/03 vom 14.09.2004

Volltext

Um den Volltext vom LAG-MUENCHEN – Urteil vom 21.04.2005, Aktenzeichen: 3 Sa 1140/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/lag-muenchen/lag-muenchen-urteil-vom-21-04-2005-az-3-sa-114004

"LAG-MUENCHEN - 21.04.2005, 3 Sa 1140/04" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN