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JuraForum.deUrteileLAG-MUENCHENUrteil vom 19.12.2007, Aktenzeichen: 9 Sa 473/07 



LAG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 9 Sa 473/07

Urteil vom 19.12.2007


Leitsatz:1. Der Umstand, dass in der Satzung einer Zusatzversorgungskasse eine Pflicht des Mitgliedes (Arbeitgeber) zur Versicherung seiner Arbeitnehmer geregelt ist, gibt einem Arbeitnehmer für sich alleine noch keinen Rechtsanspruch gegen den Arbeitgeber auf Versicherung.

2. Es stellt keinen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz dar, wenn der Arbeitgeber, der bei einer Gruppe von Arbeitnehmern nicht den BAT, sondern den sachnäheren Tarifvertrag für Redakteure/innen an Tageszeitungen anwendet, diesen Arbeitnehmern eine betriebliche Altersversorgung über das Versorgungswerk der Presse anstatt - wie den sonstigen Arbeitnehmern - über die ZVK gewährt.
Rechtsgebiete:BGB, BetrAVG, MTV für Redakteure/Redakteurinnen
Vorschriften:BGB § 157, BetrAVG § 1b Abs. 1 S. 4, MTV für Redakteure/Redakteurinnen § 1,
Stichworte:Betriebliche Altersversorgung,
Verfahrensgang:ArbG Regensburg, 3 Ca 3131/05 vom 02.04.2007

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