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JuraForum.deUrteileLAG-MUENCHENUrteil vom 19.07.2006, Aktenzeichen: 10 Sa 1241/05 



LAG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 10 Sa 1241/05

Urteil vom 19.07.2006


Leitsatz:1. Auch nach Aufgabe des Merkmals der eigenwirtschaftlichen Nutzung für einen Betriebsübergang (EuGH v. 15.12.2005 - DB 2006, 395; BAG v. 6.4.2006 - NZA 2006, 723) ist jedenfalls die tatsächliche Weiterführung der Geschäftstätigkeit durch den Betriebserwerber sowie die eigenständige Nutzung der wesentlichen Betriebs- mittel durch den Erwerber nach wie vor Voraussetzung für einen Betriebsübergang nach § 613a Abs. 1 BGB.

2. Die tatsächliche Inhaberschaft, die mit der Verantwortung für den Betrieb verbunden sein muss, wechselt nicht ohne Herrschaftsaufgabe des bisherigen Inhabers an den Betriebsmitteln.

3. Eine Herrschaftsaufgabe an den Betriebsmitteln kann noch nicht angenommen werden, wenn ein Kaufvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen wurde, die noch nicht eingetreten ist.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 613a Abs. 1,
Stichworte:Betriebsübergang bei Abschluss eines Kaufvertrags unter einer aufschiebenden, nicht eingetretenen, Bedingung,
Verfahrensgang:ArbG München 38 Ca 1549/05 vom 09.11.2005

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