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JuraForum.deUrteileLAG-MUENCHENUrteil vom 18.06.2009, Aktenzeichen: 3 Sa 1059/08 

LAG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 3 Sa 1059/08

Urteil vom 18.06.2009


Leitsatz:Die Feststellung einer krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt setzt nicht ausnahmslos eine körperliche Untersuchung und die Einholung einer detaillierten Information über die Art der zu erbringenden Arbeitsleitung voraus. Welche Informationen der Arzt benötigt, um eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit zu attestieren, hängt von der Art der festgestellten Erkrankung ab.
Rechtsgebiete:EFZG, BUrlG
Vorschriften:EFZG § 3, EFZG § 5, EFZG § 7, BUrlG § 9,
Stichworte:Erkrankung während des Urlaubs,
Verfahrensgang:ArbG Regensburg, 8 Ca 111/08 vom 09.10.2008

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