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JuraForum.deUrteileLAG-MUENCHENUrteil vom 18.02.2004, Aktenzeichen: 9 Sa 101/03 

LAG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 9 Sa 101/03

Urteil vom 18.02.2004


Leitsatz:Eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist auch dann gemäß § 1 Abs. 2 KSchG aus dringenden betrieblichen Erfordernissen sozial gerechtfertigt, wenn zwar die vom gekündigten Arbeitnehmer durchgeführten Arbeitsaufgaben nach wie vor vorhanden sind, diese Aufgaben aber auf andere Arbeitnehmer verteilt wurden und damit der Arbeitsplatz des gekündigten Arbeitnehmers entfallen ist.
Rechtsgebiete:KSchG
Vorschriften:KSchG § 1 Abs. 2,
Stichworte:Betriebsbedingte Kündigung, freie Unternehmerentscheidung, Wegfall des Arbeitsplatzes durch anderweitige Verteilung der Arbeitsaufgaben,
Verfahrensgang:ArbG München 37 Ca 6564/02 vom 03.12.2002

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