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JuraForum.deUrteileLAG-MUENCHENUrteil vom 17.05.2006, Aktenzeichen: 10 Sa 971/05 



LAG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 10 Sa 971/05

Urteil vom 17.05.2006


Leitsatz:1. Macht der Arbeitgeber aufgrund eines vereinbarten Vorbehalts einen Rückzahlungsanspruch eines Weihnachtsgeldes wegen vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers geltend, ist der Arbeitnehmer nicht gehindert, sich auf die Unwirksamkeit seiner eigenen außerordentlichen Kündigung zu berufen.

2. Ein Verstoß gegen Treu und Glauben ist dem Arbeitnehmer auch dann nicht anzulasten, wenn er seine Kündigungsabsicht vor oder nach der Kündigung mehrfach bekräftigt.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 242,
Stichworte:Weihnachtsgeld, Rückzahlungsanspruch, Treu und Glauben,
Verfahrensgang:ArbG München 6 Ca 14505/04 vom 17.08.2005

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