JuraForum.de > Urteile > LAG-MUENCHEN > Urteil vom 17.04.2008, Aktenzeichen: 4 Sa 1063/07
| Leitsatz: | Verspäteter Widerspruch gegen einen Betriebsübergang; (hier fehlende) vollständige und fehlerfreie Unterrichtung der vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer nach § 613a Abs. 5 BGB (Angabe der Adresse des Betriebsübernehmers, "Grund" des Betriebsübergangs - für hier allein unterrichtenden bisherigen Arbeitgeber - u. a.); Ausschluss des Widerspruchsrechts aufgrund Verwirkung bzw. Verzichts entsprechend § 144 BGB (zwischenzeitliche (Tarif)Vergütungserhöhung durch den Betriebsübernehmer, Aufhebungsvertrag mit diesem); allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch gegenüber dem abgebenden Arbeitgeber vor Rechtskraft einer Feststellungsklage gegen diesen; Zulässigkeit einer Berufung bei Unterzeichnung des Berufungseinlegungsschriftsatzes nur durch einen von zwei dort aE angegebenen Rechtsanwälten. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 242, BGB § 613a, |
| Stichworte: | Betriebsübergang, Widerspruch, |
| Verfahrensgang: | ArbG München, 34 Ca 18389/06 vom 05.10.2007 |
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