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JuraForum.deUrteileLAG-MUENCHENUrteil vom 17.04.2008, Aktenzeichen: 4 Sa 1063/07 

LAG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 4 Sa 1063/07

Urteil vom 17.04.2008


Leitsatz:Verspäteter Widerspruch gegen einen Betriebsübergang; (hier fehlende) vollständige und fehlerfreie Unterrichtung der vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer nach § 613a Abs. 5 BGB (Angabe der Adresse des Betriebsübernehmers, "Grund" des Betriebsübergangs - für hier allein unterrichtenden bisherigen Arbeitgeber - u. a.); Ausschluss des Widerspruchsrechts aufgrund Verwirkung bzw. Verzichts entsprechend § 144 BGB (zwischenzeitliche (Tarif)Vergütungserhöhung durch den Betriebsübernehmer, Aufhebungsvertrag mit diesem); allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch gegenüber dem abgebenden Arbeitgeber vor Rechtskraft einer Feststellungsklage gegen diesen; Zulässigkeit einer Berufung bei Unterzeichnung des Berufungseinlegungsschriftsatzes nur durch einen von zwei dort aE angegebenen Rechtsanwälten.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 242, BGB § 613a,
Stichworte:Betriebsübergang, Widerspruch,
Verfahrensgang:ArbG München, 34 Ca 18389/06 vom 05.10.2007

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