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JuraForum.deUrteileLAG-MUENCHENUrteil vom 16.11.2005, Aktenzeichen: 10 Sa 455/05 



LAG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 10 Sa 455/05

Urteil vom 16.11.2005


Leitsatz:1. Verweist ein Arbeitsvertrag auf die für den Arbeitgeber jeweils gültigen Tarifverträge, erfasst die Bezugnahme auch einen später nach einem Betriebsübergang bei dem Betriebsübernehmer abgeschlossenen Firmentarifvertrag.

2. Bestimmen über mehrere Jahre nacheinander abgeschlossene Tarifverträge im Wortlaut jeweils übereinstimmend als Anspruchsvoraussetzung die Einstellung des Arbeitnehmers nach Abschluss des Tarifvertrages, ist nicht anzunehmen, dass bereits beschäftigte Arbeitnehmer von einer Erhöhung der tariflichen Leistungen ausgeschlossen sind.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 613a Abs. 1,
Stichworte:Arbeitsvertragliche Verweisung auf einen Firmentarifvertrag in der jeweils gültigen Fassung und Betriebsübergang, Auslegung eines Tarifvertrages,
Verfahrensgang:ArbG München 13 Ca 10312/04 vom 10.12.2004

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