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JuraForum.deUrteileLAG-MUENCHENUrteil vom 15.12.2004, Aktenzeichen: 10 Sa 246/04 



LAG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 10 Sa 246/04

Urteil vom 15.12.2004


Leitsatz:1. Auf eine Zugangsvereitelung einer Kündigungserklärung kann sich der Kündigende nur berufen, wenn er unmittelbar nach Kenntnis des gescheiterten Zugangs einen erneuten Zustellungsversuch unternimmt.

2. Bei einer Zugangsvereitelung einer Kündigungserklärung muss der Kündigende beweisen, dass die gescheiterte Übermittlung auf ein Verhalten des Adressaten zurückzuführen ist. Dies setzt den Nachweis voraus, dass der Adressat von einer unmittelbar bevorstehenden Kündigung Kenntnis hat.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 130 Abs. 1, BGB § 242,
Stichworte:Zugang einer Kündigungserklärung mit Postzustellungsurkunde, Zugangsvereitelung,
Verfahrensgang:ArbG München 11 Ca 8720/03 vom 29.01.2004

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