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JuraForum.deUrteileLAG-MUENCHENUrteil vom 15.05.2007, Aktenzeichen: 6 Sa 941/06 

LAG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 6 Sa 941/06

Urteil vom 15.05.2007


Leitsatz:1. Ist die Information über den bevorstehenden Betriebsübergang lückenhaft, lässt sie die Monatsfrist des § 613a BGB Abs. 6 BGB für den Widerspruch nicht anlaufen.

2. Wird ein wirtschaftlich schwacher Betriebsteil auf eine Tochtergesellschaft (GmbH & Co. KG) übertragen, gehören zu einer ordnungsgemäßen Information im Sinne von § 613a Abs. 5 BGB bei Offenlegung der gewährten Anschubfinanzierung auch konkrete Zahlen zur nur pauschal angesprochenen defizitären wirtschaftlichen Lage des übertragenen Betriebsteils.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 613a,
Stichworte:Widerspruch gegen einen Betriebsübergang,
Verfahrensgang:ArbG München 14 Ca 6563/05 vom 16.02.2006

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