Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileLAG-MUENCHENUrteil vom 14.10.2004, Aktenzeichen: 11 Sa 1596/03 

LAG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 11 Sa 1596/03

Urteil vom 14.10.2004


Leitsatz:1. Die in einer Betriebsvereinbarung enthaltene befristete Beschäftigungsgarantie ist Bestandteil der kündigungsrechtlichen Stellung eines Arbeitnehmers gem. § 323 Abs. 1 UmwG. Im Fall der Insolvenz eines ausgegliederten Unternehmens innerhalb von zwei Jahren nach der Spaltung steht diese Beschäftigungsgarantie jedoch dem Sonderkündigungsrecht des Insolvenzverwalters nicht entgegen.

2. Die kündigungsrechtliche Stellung i .S. d. § 323 Abs. 1 UmwG umfasst nicht die kündigungsrechtliche Rechtsposition der Sozialauswahl im Zeitpunkt der Spaltung. Wird einem Arbeitnehmer innerhalb von zwei Jahren nach der Spaltung betriebsbedingt gekündigt, ist die Sozialauswahl gem. § 1 Abs. 3 KSchG deshalb nur auf den Betrieb des derzeitigen Arbeitgebers und nicht auf das vor der Spaltung besehende (Gesamt-) Unternehmen zu erstrecken.
Rechtsgebiete:InsO, UmwG, KSchG
Vorschriften:InsO § 113 Abs. 1, UmwG § 323 Abs. 1, KSchG § 1 Abs. 3,
Stichworte:Soziale Auswahl, Sozialauswahl und kündigungsrechtliche Stellung nach einer Unternehmensspaltung,
Verfahrensgang:ArbG München 18b Ca 2562/02 I vom 28.10.2003

Volltext

Um den Volltext vom LAG-MUENCHEN – Urteil vom 14.10.2004, Aktenzeichen: 11 Sa 1596/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "LAG-MUENCHEN - 14.10.2004, 11 Sa 1596/03" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum