JuraForum.de > Urteile > LAG-MUENCHEN > Urteil vom 14.07.2005, Aktenzeichen: 3 Sa 1182/04
| Leitsatz: | 1. Die Eingruppierung eines Angestellten, der keine wissenschaftliche Hochschulbildung hat, in Vergütungsgruppe I b der Anlage 1 a zum BAT setzt - unter anderem - voraus, dass die arbeitsvertraglich geschuldete, auszuübende Tätigkeit gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen, also ein wissenschaftliches Niveau, zwingend erfordert. 2. Hierfür ist nicht maßgebend, ob der Angestellte aufgrund seiner Fähigkeiten und Erfahrungen in der Lage ist, auf seinem Aufgabengebiet wissenschaftlich zu arbeiten, und dass er im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses und der ihm zugewiesenen Aufgaben rein tatsächlich Ausarbeitungen mit wissenschaftlichem Niveau erstellt. Vielmehr muss das wissenschaftliche Niveau Bestandteil der ihm übertragenen Tätigkeiten sein, also ihm vom Arbeitgeber abverlangt werden. Hieran fehlt es, wenn der Arbeitgeber ohne Verstoß gegen den Arbeitsvertrag die Anforderungen an die übertragenen Tätigkeiten so festlegt, dass für deren Erledigung wissenschaftliches Arbeiten nicht erforderlich ist. 3. Übertrifft der Angestellte diese Anforderungen, vermag dies nicht eine Eingruppierung in Vergütungsgruppe I a BAT zu begründen. |
| Rechtsgebiete: | BAT |
| Vorschriften: | BAT Anlage 1 a, |
| Stichworte: | Wissenschaftliche Tätigkeit, Eingruppierung, |
| Verfahrensgang: | ArbG München 21 Ca 9402/03 vom 03.08.2004 |
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