JuraForum.de > Urteile > LAG-MUENCHEN > Urteil vom 13.09.2006, Aktenzeichen: 10 Sa 57/06
| Leitsatz: | 1. Sieht eine Versorgungszusage aus der Zeit vor der Entscheidung des BAG vom 10.03.1972 (AP Nr. 156 zu § 242 BGB "Ruhegehalt") Leistungen für Arbeitnehmer bei Eintritt des Versorgungsfalles vor, setzt ein Anspruch auf diese Leistungen das Bestehen des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt des Versorgungsfalls voraus auch wenn eine ausdrückliche Verfallklausel fehlt. 2. Eine Leistung auf eine betriebliche Altersversorgung über ein Pensionsstatut hinaus, ist noch nicht dadurch einzelvertraglich zugesagt, wenn dem Arbeitnehmer bei Ausscheiden erklärt wird, das Pensionsstatut gelte weiter. |
| Rechtsgebiete: | BetrAVG, BGB |
| Vorschriften: | BetrAVG § 1 b, BGB § 242, |
| Stichworte: | Altersversorgung betriebliche - Verfallbarkeit einer Anwartschaft bei Ausscheiden vor Inkrafttreten des BetrAVG, |
| Verfahrensgang: | ArbG München 7 Ca 8662/05 vom 09.11.2005 |
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