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JuraForum.deUrteileLAG-MUENCHENUrteil vom 13.07.2007, Aktenzeichen: 11 Sa 1350/06 

LAG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 11 Sa 1350/06

Urteil vom 13.07.2007


Leitsatz:1. Unterzeichnet ein Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag, nachdem der Arbeitgeber für den Fall der Nichtunterzeichnung mit einer fristlosen Kündigung gedroht hat, so kann der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag wegen widerrechtlicher Drohung anfechten (§ 123 BGB), sofern ein verständiger Arbeitgeber im gegebenen Fall eine solche Kündigung bei verständiger Würdigung nicht ernsthaft in Betracht ziehen durfte (st. Rspr. des BAG)

2. Macht eine Außendienstmitarbeiter in den von ihm abzugebenden Tagesberichten wissentlich falsche Angaben über den tatsächlichen Ablauf seiner arbeitsvertraglichen Aufgabenerfüllung im Berichtszeitraum, so kann der Arbeitgeber wegen des nachhaltig beschädigten Vertrauens eine außerordentliche Kündigung ernsthaft in Betracht ziehen mit der Folge, dass eine Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung ausgeschlossen ist.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 123,
Stichworte:Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen widerrechtl. Drohung,
Verfahrensgang:ArbG Passau 3 Ca 72/06 vom 02.08.2006

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