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JuraForum.deUrteileLAG-MUENCHENUrteil vom 13.07.2006, Aktenzeichen: 4 Sa 1292/05 

LAG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 4 Sa 1292/05

Urteil vom 13.07.2006


Leitsatz:1. Streitgegenstand eines auf § 9 TzBfG gestützten Anspruches eines Teilzeitbeschäftigten auf Arbeitszeitverlängerung ist - kann nur sein - eine konkrete Besetzungsentscheidung.

2. Wird eine ausgeschriebene Stelle mit verlängerter Wochenarbeitszeit anderweitig besetzt, ist der übergangene Bewerber auf einen Schadensersatzanspruch verwiesen.

3. Zur Abwägungsentscheidung gemäß § 9 TzBfG - gleiche Eignung des Teilzeitbeschäftigten einerseits und dringende betriebliche Gründe andererseits - im Einzelfall.
Rechtsgebiete:TzBfG
Vorschriften:TzBfG § 9,
Stichworte:Arbeitszeitverlängerung,
Verfahrensgang:ArbG Rosenheim 2 Ca 81/05 Tr vom 20.10.2005

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