JuraForum.de > Urteile > LAG-MUENCHEN > Urteil vom 13.07.2006, Aktenzeichen: 4 Sa 1292/05
| Leitsatz: | 1. Streitgegenstand eines auf § 9 TzBfG gestützten Anspruches eines Teilzeitbeschäftigten auf Arbeitszeitverlängerung ist - kann nur sein - eine konkrete Besetzungsentscheidung. 2. Wird eine ausgeschriebene Stelle mit verlängerter Wochenarbeitszeit anderweitig besetzt, ist der übergangene Bewerber auf einen Schadensersatzanspruch verwiesen. 3. Zur Abwägungsentscheidung gemäß § 9 TzBfG - gleiche Eignung des Teilzeitbeschäftigten einerseits und dringende betriebliche Gründe andererseits - im Einzelfall. |
| Rechtsgebiete: | TzBfG |
| Vorschriften: | TzBfG § 9, |
| Stichworte: | Arbeitszeitverlängerung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Rosenheim 2 Ca 81/05 Tr vom 20.10.2005 |
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