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JuraForum.deUrteileLAG-MUENCHENUrteil vom 11.12.2008, Aktenzeichen: 3 Sa 761/08 

LAG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 3 Sa 761/08

Urteil vom 11.12.2008


Leitsatz:§ 5 des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern ist dahin auszulegen, dass sich die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit in einer Woche mit einem auf einen Werktag fallenden gesetzlichen Feiertag nur dann um die an diesem Tag anfallenden Arbeitsstunden vermindert, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer an diesem Wochenfeiertag nicht Arbeit leisten muss und auch nicht gearbeitet hat.
Rechtsgebiete:MTV
Vorschriften:MTV § 5, MTV § 7, MTV § 8,
Stichworte:Bezahlung vor Feiertagsarbeit,
Verfahrensgang:ArbG München, 23 Ca 4286/07 vom 03.07.2008

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