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JuraForum.deUrteileLAG-MUENCHENUrteil vom 11.02.2009, Aktenzeichen: 11 Sa 598/08 



LAG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 11 Sa 598/08

Urteil vom 11.02.2009


Leitsatz:Die Entscheidung befasst sich mit einem behaupteten Anspruch einer Arbeitnehmerin auf eine zusätzliche Abfindung, die im Rahmen eines Sozialplans durch Aufhebungsvertrag aus dem Unternehmen ausgeschieden war und die sich aus dem Sozialplan ergebende Abfindung erhalten hatte. Um weitere Arbeitnehmer zum Abschluss von Aufhebungsverträgen zu motivieren hatte das Unternehmen mit dem Betriebspartner nach Abschluss der Aufhebungsvereinbarung mit der Klägerin eine Betriebsvereinbarung geschlossen, die gegenüber dem früheren Sozialplan eine besser dotierte Abfindungsregelung vorsah, jedoch Ansprüche derjenigen Mitarbeiter ausschloss, die - wie die Klägerin - bei Inkrafttreten bereits einen Aufhebungsvertrag geschlossen hatten. Die Klägerin hat mit der hier - negativ - entschiedenen Klage die Verurteilung zur Zahlung der Differenz zwischen dem erhöhten und dem ihr bereits ausgezahlten Abfindungsbetrag begehrt.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 75,
Stichworte:Gleichbehandlung,
Verfahrensgang:ArbG München, 19a Ca 14542/07 vom 30.04.2008

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