JuraForum.de > Urteile > LAG-MUENCHEN > Urteil vom 11.02.2009, Aktenzeichen: 11 Sa 381/08
| Leitsatz: | Die Entscheidung befasst sich mit dem behaupteten Schadensersatzanspruch eines Arbeitnehmers gegen den Betriebsveräußerer wegen unzureichender Unterrichtung im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang. Als Schadensersatz hat er die gerichtliche Feststellung des Fortbestands des Arbeitsverhältnisses beim Betriebsveräußerer eingeklagt. Der Kläger hatte allerdings auch nach Kenntniserlangung der fehlerhaften Unterrichtung von der Möglichkeit, Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses einzulegen, keinen Gebrauch gemacht. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass der behauptete Schaden - Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den inzwischen insolventen Erwerber - nicht kausal auf die fehlerhafte Information, sondern auf den Verzicht zur Einlegung des Widerspruchs zurückzuführen ist. |
| Rechtsgebiete: | BGB, BetrVG |
| Vorschriften: | BGB § 179, BGB § 280, BGB § 613 a, BetrVG § 111, BetrVG § 113, |
| Stichworte: | Betriebsübergang, |
| Verfahrensgang: | ArbG München, 31 Ca 2418/07 vom 12.12.2007 |
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