JuraForum.de > Urteile > LAG-MUENCHEN > Urteil vom 10.05.2006, Aktenzeichen: 9 Sa 999/05
| Leitsatz: | Erlischt die Mitgliedschaft eines Trägerunternehmens bei einer Unterstützungskasse, so ist diese zur Rückzahlung der noch nicht bestimmungsgemäß verwendeten Beiträge an das Trägerunternehmen bzw. dessen Insolvenzverwalter verpflichtet, sofern nicht gemäß § 9 Abs. 3 BetrAVG eine Vermögensübertragung auf den Träger der Insolvenzsicherung stattgefunden hat. |
| Rechtsgebiete: | BetrAVG |
| Vorschriften: | BetrAVG § 9 Abs. 3, |
| Verfahrensgang: | ArbG München 6 Ca 21298/04 vom 17.08.2005 |
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