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JuraForum.deUrteileLAG-MUENCHENUrteil vom 10.05.2006, Aktenzeichen: 9 Sa 999/05 

LAG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 9 Sa 999/05

Urteil vom 10.05.2006


Leitsatz:Erlischt die Mitgliedschaft eines Trägerunternehmens bei einer Unterstützungskasse, so ist diese zur Rückzahlung der noch nicht bestimmungsgemäß verwendeten Beiträge an das Trägerunternehmen bzw. dessen Insolvenzverwalter verpflichtet, sofern nicht gemäß § 9 Abs. 3 BetrAVG eine Vermögensübertragung auf den Träger der Insolvenzsicherung stattgefunden hat.
Rechtsgebiete:BetrAVG
Vorschriften:BetrAVG § 9 Abs. 3,
Verfahrensgang:ArbG München 6 Ca 21298/04 vom 17.08.2005

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