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JuraForum.deUrteileLAG-MUENCHENUrteil vom 08.03.2007, Aktenzeichen: 3 Sa 987/06 

LAG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 3 Sa 987/06

Urteil vom 08.03.2007


Leitsatz:Wenn nach einer arbeitsvertraglichen Regelung (auch) jede betriebsbedingte Kündigung ausgeschlossen ist, muss bei der Beurteilung der Frage, ob im Falle einer dennoch aus betriebsbedingten Gründen mit Auslauffrist ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zur Altersgrenze dem Arbeitgeber zuzumuten ist, zu Lasten des Arbeitgebers berücksichtigt werden, dass sich der Arbeitgeber mit Vereinbarung der Kündigungsbeschränkung "sehenden Auges" der Kündigungsmöglichkeit begeben hat.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 626,
Stichworte:Außerordentliche Kündigung, Auslauffrist,
Verfahrensgang:ArbG Regensburg 7 Ca 475/05 vom 27.06.2006

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