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JuraForum.deUrteileLAG-MUENCHENUrteil vom 08.02.2008, Aktenzeichen: 10 Sa 751/07 

LAG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 10 Sa 751/07

Urteil vom 08.02.2008


Leitsatz:Einer Musiklehrerin an einer städtischen Einrichtung, der das Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultur bescheinigt, dass sie aufgrund ihrer Ausbildung im Ausland nach den Eingruppierungsrichtlinien für staatliche Schulen in die Vergütungsgruppe II b BAT einzugruppieren wäre, steht damit kein Anspruch auf Bezahlung der Vergütungsgruppe II BAT-VKA zu, nachdem es die Vergütungsgruppe II b in den Vergütungstabellen für den Bereich VKA nicht gibt.
Rechtsgebiete:ArbGG, BAT, BGB, TVÜ-VKA
Vorschriften:ArbGG § 64 Abs. 2, BAT § 22, BGB § 133, TVÜ-VKA § 4,
Stichworte:Eingruppierung einer Musiklehrerin,
Verfahrensgang:ArbG München, 25 Ca 11907/06 vom 17.07.2007

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