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JuraForum.deUrteileLAG-MUENCHENUrteil vom 08.02.2006, Aktenzeichen: 10 Sa 465/05 

LAG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 10 Sa 465/05

Urteil vom 08.02.2006


Leitsatz:1. Unterzeichnen ein tarifgebundener Arbeitgeber und die Gewerkschaft eine Vereinbarung, die eine Verschlechterung tariflicher Leistungen aus einem Verbandstarifvertrag vorsieht, handelt es sich um einen dem Verbandstarifvertrag vorgehenden Haustarifvertrag, selbst wenn diese Vereinbarung auch von weiteren Dritten (Betriebsrat, Konzernbetriebsrat, Konzernmutter) unterzeichnet wird.

2. Eine arbeitsvertragliche Verweisung, die hinsichtlich "übriger Rechte und Pflichten" allgemein auf tariflichen Vorschriften Bezug nimmt, erfasst nach einem Betriebsübergang auf einen tarifgebundenen Arbeitgeber die dort geltenden tariflichen Vorschriften zu Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht, wenn diese Regelungen bei dem bisherigen Arbeitgeber abweichend geregelt waren und diese Regelungen durch die Bezugnahme im Arbeitsvertrag dessen Bestandteil geworden sind.
Rechtsgebiete:BGB, TVG
Vorschriften:BGB § 613 a Abs. 1, TVG § 3 Abs. 1, TVG § 4 Abs. 1,
Verfahrensgang:ArbG München 3 Ca 15020/04 vom 18.03.2005

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