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JuraForum.deUrteileLAG-MUENCHENUrteil vom 07.08.2008, Aktenzeichen: 3 Sa 1112/07 

LAG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 3 Sa 1112/07

Urteil vom 07.08.2008


Leitsatz:Allein der Umstand, dass in einem Unternehmen der Anteil an Frauen in Führungspositionen in den letzten Jahren stark abgenommen hat und nunmehr sowohl deutlich unter dem deutschen Durchschnitt als auch unter dem Frauenanteil im betreffenden Unternehmen allgemein liegt, ist noch kein ausreichendes Indiz, das eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vermuten lässt.
Rechtsgebiete:BGB, AGG, ZPO
Vorschriften:BGB § 611, AGG § 15, AGG § 22, ZPO § 890,
Stichworte:Benachteiligung aus Gründen des Geschlechts,
Verfahrensgang:ArbG München, 20 Ca 7270/07 vom 13.11.2007

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