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JuraForum.deUrteileLAG-MUENCHENUrteil vom 07.05.2008, Aktenzeichen: 11 Sa 1000/07 



LAG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 11 Sa 1000/07

Urteil vom 07.05.2008


Leitsatz:Ein einklagbarer Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Verlängerung seiner Arbeitszeit ist nicht nur dann ausgeschlossen, wenn dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen, sondern auch dann, wenn sich besser geeignete Konkurrenten um den freien Arbeitsplatz bewerben. Die Feststellung, dass der Anspruchsteller geeignet ist, begründet keinen Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung, wenn die Mitbewerber besser geeignet sind.
Rechtsgebiete:TzBfG
Vorschriften:TzBfG § 9,
Stichworte:Erhöhung der Wochenarbeitszeit,
Verfahrensgang:ArbG Rosenheim, 4 Ca 498/06 Tr vom 21.08.2007

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