JuraForum.de > Urteile > LAG-MUENCHEN > Urteil vom 06.05.2009, Aktenzeichen: 11 Sa 499/08
| Leitsatz: | Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob ein Arbeitnehmer noch längere Zeit nach einem vollzogenen Betriebsübergang dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses kann, wenn die Information nach § 613 a Abs.5 BGB unzureichend war. Hierzu vorgreiflich war zu prüfen, ob die vom Betriebsveräußerer den Mitarbeitern im konkreten Fall erteilte Information den Anforderungen des § 613 a Abs. 5 BGB entsprochen hat. Dies wurde verneint. Weiterhin streitgegenständlich war die soziale Rechtfertigung der vom Betriebsübernehmer ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigung, deren Unwirksamkeit festgestellt wurde, weil eine anderweitige Weiterbeschäftigungsmöglichkeit bestanden hätte. |
| Rechtsgebiete: | KSchG, BGB |
| Vorschriften: | KSchG § 1, BGB § 613 a, |
| Stichworte: | Betriebsübergang und Kündigung, |
| Verfahrensgang: | ArbG München, 8 Ca 7721/07 vom 09.05.2008 |
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