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JuraForum.deUrteileLAG-MUENCHENUrteil vom 06.05.2009, Aktenzeichen: 11 Sa 499/08 

LAG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 11 Sa 499/08

Urteil vom 06.05.2009


Leitsatz:Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob ein Arbeitnehmer noch längere Zeit nach einem vollzogenen Betriebsübergang dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses kann, wenn die Information nach § 613 a Abs.5 BGB unzureichend war. Hierzu vorgreiflich war zu prüfen, ob die vom Betriebsveräußerer den Mitarbeitern im konkreten Fall erteilte Information den Anforderungen des § 613 a Abs. 5 BGB entsprochen hat. Dies wurde verneint. Weiterhin streitgegenständlich war die soziale Rechtfertigung der vom Betriebsübernehmer ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigung, deren Unwirksamkeit festgestellt wurde, weil eine anderweitige Weiterbeschäftigungsmöglichkeit bestanden hätte.
Rechtsgebiete:KSchG, BGB
Vorschriften:KSchG § 1, BGB § 613 a,
Stichworte:Betriebsübergang und Kündigung,
Verfahrensgang:ArbG München, 8 Ca 7721/07 vom 09.05.2008

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