JuraForum.de > Urteile > LAG-MUENCHEN > Urteil vom 05.04.2005, Aktenzeichen: 10 Sa 1000/05
| Leitsatz: | Ist in einem Arbeitsvertrag mit einer Lehrkraft im kirchlichen Schuldienst bestimmt, dass sich der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer bei einer Zusatzversorgungskasse anzumelden und sowohl deren Beiträge wie die Arbeitnehmerbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zu übernehmen, wodurch eine Versorgung nach Art. 33 Abs. 1 HS 2 BaySchFG gewährleistet sei, heißt dies nicht, dass der Arbeitnehmer ein Ruhegehalt wie ein entsprechender Beamter verlangen kann. |
| Rechtsgebiete: | BetrAVG, BGB, BaySchFG |
| Vorschriften: | BetrAVG § 1, BGB § 133, BGB § 157, BaySchFG Art. 33, |
| Stichworte: | Altersversorgung, betriebliche, Anforderungen für Zusage einer beamtenähnlichen Versorgung, |
| Verfahrensgang: | ArbG München 14 Ca 13029/04 vom 13.05.2005 |
Um den Volltext vom LAG-MUENCHEN – Urteil vom 05.04.2005, Aktenzeichen: 10 Sa 1000/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"LAG-MUENCHEN - 05.04.2005, 10 Sa 1000/05" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum