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JuraForum.deUrteileLAG-MUENCHENUrteil vom 05.03.2008, Aktenzeichen: 11 Sa 981/07 

LAG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 11 Sa 981/07

Urteil vom 05.03.2008


Leitsatz:Zum Begriff der "unverhältnismäßigen Kosten" (§ 8 Abs. 4 Satz 2 TzBfG) im Zusammenhang mit dem Arbeitszeitverringerungswunsch einer Mitarbeiterin eines Bankunternehmens von Vollzeit- auf Halbtagsbeschäftigung, die nach ca. 6-jähriger Arbeitsunterbrechung wegen Elternzeit nach Behauptung des Arbeitgebers Schulungen zur Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit als Servicekraft in einer Bankfiliale des Arbeitgebers im Kostenumfang von einmalig ca. 15.000,-- ¤ benötigt.
Rechtsgebiete:TzBfG
Vorschriften:TzBfG § 8,
Stichworte:Teilzeitbegehren,
Verfahrensgang:ArbG Augsburg, 10 Ca 496/07 D vom 22.08.2007

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