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JuraForum.deUrteileLAG-MUENCHENUrteil vom 02.04.2009, Aktenzeichen: 2 Sa 794/08 

LAG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 2 Sa 794/08

Urteil vom 02.04.2009


Leitsatz:Bei der Prüfung der Anpassung von Betriebsrenten muss sich eine zur Versorgung verpflichtete Konzernmuttergesellschaft grundsätzlich die Ertragskraft von Tochtergesellschaften, mit denen keine Gewinnabführungs- und/oder Beherrschungsverträge bestehen, nicht zurechnen lassen.

Der Umstand, dass Mutter- und Tochtergesellschaft Personengesellschaften sind und deshalb die Erträge aus Beteiligungen im Jahresabschluss der Muttergesellschaft angegeben sind, führt nicht zu einer Berücksichtigung der Gewinne der Tochtergesellschaften.
Rechtsgebiete:BetrAVG
Vorschriften:BetrAVG § 16,
Stichworte:Betriebsrentenanpassung im Konzern,
Verfahrensgang:ArbG Augsburg, 2 Ca 948/07 N vom 22.07.2008

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