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JuraForum.deUrteileLAG-MUENCHENUrteil vom 01.12.2005, Aktenzeichen: 3 Sa 759/05 

LAG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 3 Sa 759/05

Urteil vom 01.12.2005


Leitsatz:1. Das Prinzip "One face to the Customer" ist bei einer Kassiererin in einer Bank nicht ausnahmslos geeignet, einen aus gesundheitlichen und familiären Gründen geltend gemachten Teilzeitwunsch aus entgegenstehenden betrieblichen Gründen abzulehnen (im Anschluss an BAG 30.09.2003, Az 9 AZR 665/02)

2. Die zweijährige Wartezeit gem. § 8 Abs 6 TzBfG wird nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetztes nur durch eine berechtigte Ablehnung eines Teilzeitwunschs ausgelöst.
Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO, TzBfG
Vorschriften:ArbGG § 62 Abs. 2, ArbGG § 64 Abs. 7, ZPO § 940, TzBfG § 8,
Stichworte:Teilzeitwunsch, Arbeitszeitverringerung,
Verfahrensgang:ArbG München 34Ga 125/05 vom 23.06.2005

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