JuraForum.de > Urteile > LAG-MUENCHEN > Beschluss vom 22.07.2004, Aktenzeichen: 2 TaBV 5/04
| Leitsatz: | 1. Ein Betriebsratsmitglied, das sich in Elternzeit ohne Arbeitsleistung befindet, ist nicht zeitweilig an der Ausübung des Betriebsratsamts gehindert (§ 25 Abs. 1 S. 2 BetrVG), sondern kann sich dafür entscheiden, weiter Betriebsratstätigkeiten zu verrichten und an Betriebsratssitzungen teilzunehmen. 2. Einem solchen Betriebsratsmitglied sind die Kosten für Fahrten zu Betriebsratssitzungen zu erstatten. |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Vorschriften: | BetrVG § 25 Abs. 1, BetrVG § 40 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | ArbG Augsburg 8 BV 8/03 N vom 18.11.2003 |
Um den Volltext vom LAG-MUENCHEN – Beschluss vom 22.07.2004, Aktenzeichen: 2 TaBV 5/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "LAG-MUENCHEN - 22.07.2004, 2 TaBV 5/04" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum