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JuraForum.deUrteileLAG-MUENCHENBeschluss vom 20.09.2007, Aktenzeichen: 7 Ta 306/07 

LAG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 7 Ta 306/07

Beschluss vom 20.09.2007


Leitsatz:Der ohne Zustimmung der Parteien vom Arbeitsgericht getroffene Beschluss über die Aussetzung eines Rechtsstreits über eine Verdachtskündigung bis zum Abschluss des Strafverfahrens gegen den Arbeitnehmer ist aufzuheben, wenn der Beschluss und die Nichtabhilfeentscheidung des Gerichts nicht begründet worden sind und somit eine Ermessensausübung durch das Gericht nicht festgestellt werden kann.
Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO
Vorschriften:ArbGG § 46 Abs. 2, ZPO § 149, ZPO § 252, ZPO § 569,
Verfahrensgang:ArbG München 11 Ca 7188/07 vom 16.08.2007

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