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JuraForum.deUrteileLAG-MUENCHENBeschluss vom 20.04.2009, Aktenzeichen: 11 Ta 89/09 

LAG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 11 Ta 89/09

Beschluss vom 20.04.2009


Leitsatz:Die Entscheidung befasst sich mit der Wertfestsetzung bei einem Beschlussverfahren, in dem es um die Freistellung von zwei Betriebsratsmitgliedern von der Arbeitsleistung sowie von den Kosten der Teilnahme an einer zweitägigen Betriebsräteversammlung ging. Die Streitigkeit wurde überwiegend als vermögensrechtlicher Art eingestuft und daher der Gegenstandswert an den Kosten bzw. Aufwendungen orientiert, die der Arbeitgeberin durch die Teilnahme der Betriebsratsmitglieder an der Betriebsräteversammlung entstanden wären. Der nicht-vermögensrechtliche Aspekt der Auseinandersetzung wurde demgegenüber als nicht prägend für die Streitigkeit angesehen, so dass eine Bewertung auf der Grundlage des § 23 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz nicht in Betracht kam.
Rechtsgebiete:RVG
Vorschriften:RVG § 23, RVG § 33,
Stichworte:Gegenstandswert,
Verfahrensgang:ArbG München, 35 BVGa 5/09 vom 29.01.2009

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