JuraForum.de > Urteile > LAG-MUENCHEN > Beschluss vom 20.04.2009, Aktenzeichen: 11 Ta 89/09
| Leitsatz: | Die Entscheidung befasst sich mit der Wertfestsetzung bei einem Beschlussverfahren, in dem es um die Freistellung von zwei Betriebsratsmitgliedern von der Arbeitsleistung sowie von den Kosten der Teilnahme an einer zweitägigen Betriebsräteversammlung ging. Die Streitigkeit wurde überwiegend als vermögensrechtlicher Art eingestuft und daher der Gegenstandswert an den Kosten bzw. Aufwendungen orientiert, die der Arbeitgeberin durch die Teilnahme der Betriebsratsmitglieder an der Betriebsräteversammlung entstanden wären. Der nicht-vermögensrechtliche Aspekt der Auseinandersetzung wurde demgegenüber als nicht prägend für die Streitigkeit angesehen, so dass eine Bewertung auf der Grundlage des § 23 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz nicht in Betracht kam. |
| Rechtsgebiete: | RVG |
| Vorschriften: | RVG § 23, RVG § 33, |
| Stichworte: | Gegenstandswert, |
| Verfahrensgang: | ArbG München, 35 BVGa 5/09 vom 29.01.2009 |
Um den Volltext vom LAG-MUENCHEN – Beschluss vom 20.04.2009, Aktenzeichen: 11 Ta 89/09 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "LAG-MUENCHEN - 20.04.2009, 11 Ta 89/09" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum