JuraForum.de > Urteile > LAG-MUENCHEN > Beschluss vom 18.09.2007, Aktenzeichen: 6 TaBV 59/07
| Leitsatz: | Ein Arbeitgeber, der kurzfristig Arbeitnehmer für jeweils nur wenige Stunden bzw. Tage beschäftigt, hat die Beteiligungsrechte des Betriebsrats zu beachten. Er kann sich nicht darauf zurückziehen, dass eingeleitete Beschlussverfahren wegen Beendigung der Beschäftigung jedesmal vom Erstgericht eingestellt werden. |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Vorschriften: | BetrVG § 23 Abs. 3, BetrVG § 99, |
| Stichworte: | Unterlassungsanspruch, |
| Verfahrensgang: | ArbG München, 23 BV 307/04 vom 01.08.2005 |
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