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JuraForum.deUrteileLAG-MUENCHENBeschluss vom 15.05.2007, Aktenzeichen: 6 TaBV 118/06 

LAG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 6 TaBV 118/06

Beschluss vom 15.05.2007


Leitsatz:Ein gekündigter Arbeitnehmer, der deshalb im Betrieb auch nicht mehr mitarbeitet, hat kein aktives Wahlrecht bei der bevorstehenden Betriebsrats-Wahl.

Dem Wahlvorstand steht bei Prüfung der aktiven Wahlberechtigung kein Prognoseermessen bezogen auf die ausgesprochene Kündigung zu.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG §§ 7 ff,
Stichworte:Wahlanfechtung,
Verfahrensgang:ArbG Rosenheim 3 BV 18/06 vom 11.10.2006

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