( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileLAG-MUENCHENBeschluss vom 12.10.2005, Aktenzeichen: 9 TaBV 30/05 



LAG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 9 TaBV 30/05

Beschluss vom 12.10.2005


Leitsatz:Auch betriebliche Gründe können eine Weiterbeschäftigung i.S.d. § 78a Abs. 4 BetrVG unzumutbar machen. Die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung ist dabei nicht lediglich betriebsbezogen, sondern unternehmensbezogen zu prüfen. § 3 Abs. 4 des Tarifvertrages TTC (Telekom Training Center) kann nur so verstanden werden, dass die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit konzernweit zu prüfen ist.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 78a Abs. 4,
Stichworte:Auszubildendenvertreter, Antrag des Arbeitgebers auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses,
Verfahrensgang:ArbG Kempten 5 BV 31/04 vom 23.02.2005

Volltext

Um den Volltext vom LAG-MUENCHEN – Beschluss vom 12.10.2005, Aktenzeichen: 9 TaBV 30/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/lag-muenchen/lag-muenchen-beschluss-vom-12-10-2005-az-9-tabv-3005

"LAG-MUENCHEN - 12.10.2005, 9 TaBV 30/05" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN