JuraForum.de > Urteile > LAG-MUENCHEN > Beschluss vom 02.05.2007, Aktenzeichen: 10 Sa 1069/06
| Leitsatz: | 1. Verweist ein Sozialplan für die der Berechnung einer Abfindung zu Grunde zu legende Monatsvergütung auf die Regelung in § 4 EFZG, sind dabei Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht zu berücksichtigen. 2. Begrenzt ein Sozialplan die einem älteren Arbeitnehmer zustehenden Leistungen auf den Zeitpunkt der frühestmöglichen Inanspruchnahme einer Altersrente, ist dies der Zeitpunkt, an dem der Arbeitnehmer nach seinen individuellen Voraussetzungen auch unter Inkaufnahme von Rentenabschlägen eine Rente beanspruchen kann. |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Vorschriften: | BetrVG § 75, BetrVG § 112, |
| Stichworte: | Sozialplan, Auslegung, |
| Verfahrensgang: | ArbG München 25 Ca 616/06 vom 24.08.2006 |
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