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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht KölnVerkündungsdatum12 / 2008 

Landesarbeitsgericht Köln

Entscheidungen 12 / 2008



Insgesamt sind 13 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-KOELN – Beschluss, 9 Sa 1428/08 vom 29.12.2008

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Kündigung - verhaltensbedingt - Arbeitsverweigerung
Leitsatz:Verweigert es ein Arbeitnehmer mit der Erklärung, er sei doch kein Lehrer, einen neu eingestellten Arbeitnehmer an einer Maschine einzuarbeiten, so kann dies nach vorheriger Abmahnung eine ordentliche Kündigung rechtfertigen, auch wenn der neu eingestellte Arbeitnehmer den zuvor aus verhaltensbedingten Gründen entlassenen Sohn des mit der Einarbeitung beauftragen Arbeitnehmers ersetzen soll.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 9 Sa 1428/08



LAG-KOELN – Urteil, 8 Sa 1333/08 vom 17.12.2008

Rechtsgebiete:BetrAVG
Schlagworte:Insolvenzschutz, Betriebsrente, Energiebeihilfe, Kohledeput
Leitsatz:Eine betriebliche Altersversorgung im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, für die der Beklagte gem. § 7 Abs. 1 BetrAVG einzustehen hätte, liegt vor, wenn einem Arbeitnehmer aus Anlass des Arbeitsverhältnisses Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zugesagt werden. Wesentliches Kennzeichen sind der Versorgungszweck und der Umstand, dass der Leistungsfall durch ein biologisches Ereignis ausgelöst wird (vgl. HWK/Schipp, 3. Aufl., § 1 BetrAVG Rz. 1).

Die dem Kläger zugestandene Energiebeihilfe diente nicht Altersversorgungszwecken und war auch nicht durch ein biologisches Ereignis ausgelöst. Vielmehr stellt sie sich als eine bedarfsorientierte Fürsorgeleistung des Arbeitgebers dar, die unter vielfältigen Vorbehalten steht. Sie gehört somit nicht zum insolvenzgeschützten Versorgungsanspruch des Klägers.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 8 Sa 1333/08

LAG-KOELN – Urteil, 3 Sa 1194/08 vom 17.12.2008

Rechtsgebiete:BGB, KSchG, BetrVG
Schlagworte:außerordentliche Kündigung, Betriebsratsanhörung, verfälschende Sachverhaltsdarstellung, Altenpflege
Leitsatz:Eine einseitig verfälschende Darstellung des Kündigungssachverhalts führt gemäß § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG zur Unwirksamkeit der Kündigung.

Das ist der Fall, wenn einer Altenpflegerin vorgeworfen wird, sie habe einem an hochgradiger Diabetes leidenden Patienten entgegen entsprechender genereller ärztlicher Anweisung nicht in hinreichendem Umfang Insulin verabreicht und dabei in der Anhörung des Betriebsrats u. a. mehrfach ausgeführt wird, dass es sich um einen arabischen Patienten gehandelt habe und die Klägerin vor einigen Monaten mitgeteilt habe, dass sie beabsichtige zum Judentum überzutreten, gleichzeitig aber für einen derartigen kausalen Zusammenhang jeglicher konkreter Sachvortrag der Arbeitgeberin fehlt.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 3 Sa 1194/08

LAG-KOELN – Beschluss, 9 Ta 537/08 vom 16.12.2008

Rechtsgebiete:RVG, BetrVG
Schlagworte:Gebührenstreitwert - Beschlussverfahren - Zustimmungsersetzungsverfahren
Leitsatz:Beantragt der Arbeitgeber festzustellen, dass die Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung eines Arbeitnehmers mangels eines ordnungsgemäßen Widerspruchs des Betriebsrats als erteilt gilt, und hilfsweise, für den Fall eines doch ordnungsgemäßen Widerspruchs, die Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung zu ersetzen, so ist der Streitwert einheitlich für beide Anträge, mit denen im Wesentlichen das gleiche Interesse verfolgt wird, auf EUR 4.000,00 festzusetzen.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 9 Ta 537/08


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