JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Köln > Verkündungsdatum > 08 / 2008
Insgesamt sind 17 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Chefarzt, Annahmeverzug, anrechenbarer Zwischenverdienst, Privatliquidationsrecht, Nebentätigkeit, Böswilliges Unterlassen von Zwischenverdienst, Schönheitsoperationen |
| Leitsatz: | 1. Zu den Voraussetzungen des Annahmeverzuges bei einem gekündigten Anstellungsverhältnis eines Chefarztes. 2. Zur Bestimmung des anrechenbaren Zwischenverdienstes bei einer selbständigen Tätigkeit als niedergelassener Arzt. 3. Zur Frage, inwieweit Erlöse aus einem im Anstellungsvertrag vereinbarten Privatliquidationsrecht eines Chefarztes im Falle des Annahmeverzuges als Teil der Vergütung im Sinne von § 615 S. 1 BGB fortzuzahlen sind. 4. Verpflichtet sich der Arbeitgeber im Anstellungsvertrag, dem Arbeitnehmer die Möglichkeit einzuräumen, aus bestimmten Nebentätigkeiten Liquidationserlöse zu erwerben, kommt im Falle einer sich als unwirksam erweisenden Kündigung auch ein Schadensersatzanspruch gemäß § 280 Abs. 1 BGB in Betracht. 5. Es stellt kein böswilliges Unterlassen von Zwischenverdienst im Sinne von § 615 BGB dar, wenn der gekündigte Chefarzt der HNO-Abteilung einer Klinik das Angebot ablehnt, während des laufenden Kündigungsschutzprozesses in seiner alten Abteilung als eine Art Belegarzt tätig zu werden, erst recht, wenn sein vom Arbeitgeber eingestellter Nachfolger bereits seinen Dienst angetreten hat. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 1138/07 | |
| Rechtsgebiete: | LuftSiG, Überleitungs-TV, ERTV, MTV NRW, ArbGG, BGB |
| Leitsatz: | 1. Bei der Arbeitsvertragsklausel, für das Arbeitsverhältnis gelte "grundsätzlich der jeweils gültige Mantel- und Lohntarifvertrag für das Bewachungsgewerbe", handelt es sich um eine auf die Branche bezogene Bezugnahmeklausel eigener Art, die weder dem typischen Fall einer sog. kleinen dynamischen Verweisung, noch demjenigen einer sog. großen dynamischen Verweisung im Sinne der BAG-Rechtsprechung entspricht. 2. Der Bundesentgeltrahmentarifvertrag für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen vom 21.09.2005 verdrängt als speziellerer Tarifvertrag die entgegenstehenden Regeln des Manteltarifvertrags für das Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW vom 08.12.2005. 3. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrags ersetzt lediglich eine fehlende Tarifbindung, kann aber nicht zur Anwendbarkeit eines Tarifvertrages führen, der selbst bei beiderseitiger Tarifbindung der Arbeitsvertragsparteien nicht anwendbar wäre. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 244/08 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe - besondere Belastung |
| Leitsatz: | Darlehnsschulden sind als besondere Belastung zu berücksichtigen, sofern sie zur Umschuldung von Altschulden aufgenommen worden sind. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 9 Ta 276/08 | |
| Rechtsgebiete: | AGG |
| Schlagworte: | Schadensersatz, Diskriminierung |
| Leitsatz: | Die Erklärung eines Arbeitgebers gegenüber einer älteren Stellenbewerberin, die von ihr angegebenen EDV-Kenntnisse seien veraltet, stellt keinen Umstand dar, der eine Benachteiligung wegen Alters vermuten lässt (§ 22 AGG). |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 9 Sa 649/08 | |