JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Köln > Verkündungsdatum > 05 / 2008
Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Auskunftsanspruch, Gleichbehandlung |
| Leitsatz: | Ein Arbeitnehmer hat keinen Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber darüber, welche Lohnerhöhungen er in einem Zeitraum von mehreren Jahren anderen Arbeitnehmern gewährt hat, um daraus eventuell Ansprüche aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz ableiten zu können. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 4 Sa 1471/07 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG |
| Schlagworte: | Aufhebungsklage, Tondesigner/-techniker |
| Leitsatz: | 1. Zur Zulässigkeit der arbeitsvertraglichen Vereinbarung der Bühnenschiedsgerichtsbarkeit bei einem "Tondesigner/-techniker", der nach Abrede im Arbeitsvertrag "überwiegend künstlerische Tätigkeit" ausübt. 2. Die Kompetenz zur Sachentscheidung nach dem "Verbrauch" des Bühnenschiedsgerichtsverfahrens steht - auch bei einer etwaigen Aufhebung des Schiedsspruchs wegen gerügter Mängel - allein den Gerichten für Arbeitssachen zu. Ist der Schiedsspruch in der Sache richtig, "beruht" er nicht auf Mängeln. 3. Gegenstand des Aufhebungsverfahrens nach § 110 ArbGG ist das Sachbegehren (hier: Fortbestand des Arbeitsverhältnisses), das die klagende Partei vor dem Schiedsgericht anhängig gemacht hat (wie BAG, Urteil vom 12.01.2000 - 7 AZR 925/98). |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 10 Sa 593/06 | |
| Rechtsgebiete: | BetrAVG |
| Schlagworte: | Zuschuss zum Anpassungsgeld im Bergbau |
| Leitsatz: | Der Zuschuss zum Anpassungsgeld im Bergbau stellt keine Leistung der betrieblichen Altersversorgung dar, so dass keine regelmäßige Erhöhung nach § 16 BetrAVG verlangt werden kann. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 5 Sa 426/08 | |
| Rechtsgebiete: | InsO, ZPO |
| Schlagworte: | Zwangsvollstreckung während der Insolvenz des Beklagten (Zwischenzeugnis), Vollstreckung bei Verurteilung zur Erteilung einer Lohnabrechnung |
| Leitsatz: | 1. Der Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses kann auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner vollstreckt werden. Das Vollstreckungsverbot des § 89 InsO kommt nicht zu Anwendung. Ansprüche auf Vornahme einer unvertretbaren Handlung (§ 888 ZPO) bleiben gegen den Schuldner selbst durchsetzbar. 2. Die Verurteilung zur Erteilung einer Lohnabrechnung wird regelmäßig nicht nach § 888 ZPO, sondern nach § 887 ZPO vollstreckt. Es handelt sich um eine vertretbare Handlung. Die Erstellung einer Lohnabrechnung ist regelmäßig nicht ausschließlich vom Willen des Schuldners abhängig; vielmehr können Lohnabrechnungen in aller Regel von jedem sachkundigen Dritten, etwa einem Steuerberater, erstellt werden, wenn die betrieblichen Lohnunterlagen zur Verfügung stehen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die erforderlichen Lohnunterlagen nicht in geeigneter Form zur Erstellung einer Lohnabrechnung vorliegen. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 11 Ta 119/08 | |