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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht KölnVerkündungsdatum11 / 2007 

Landesarbeitsgericht Köln

Entscheidungen 11 / 2007



Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:


LAG-KOELN – Urteil, 3 Sa 203/07 vom 07.11.2007

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Sozialplan, Kappungsgrenze, Altersdiskriminierung
Leitsatz:Höchstbegrenzungsklauseln für Abfindungen (sog. Kappungsgrenzen) verstoßen nicht gegen § 75 Abs. 1 BetrVG und stellen keine altersmäßige Benachteiligung einzelner Arbeitnehmer dar.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 3 Sa 203/07



LAG-KOELN – Beschluss, 2 Ta 291/07 vom 07.11.2007

Rechtsgebiete:ArbGG, GVG
Schlagworte:Rechtsweg, Zuständigkeit, Anbahnungsverschulden
Leitsatz:Für einen Schadensersatzanspruch wegen Verschulden bei der Anbahnung eines Vertragsverhältnisses, das zu einer Geschäftsführerbestellung führen soll, ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nicht gegeben.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 2 Ta 291/07

LAG-KOELN – Urteil, 11 Sa 960/07 vom 02.11.2007

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Änderungskündigung mit "vorfristigem" Änderungsangebot
Leitsatz:1. Eine ordentliche Änderungskündigung, die auf eine vor Ablauf der Kündigungsfrist des betreffenden Arbeitnehmers wirksam werdende Verschlechterung der Arbeitsbedingungen zielt, ist nach § 1 Abs. 2 Satz 1, § 2 KSchG sozial ungerechtfertigt (wie BAG, Urteil vom 21.09.2006 - 2 AZR 120/06, AP Nr. 86 zu § 2 KSchG 1969; LAG Köln, Urteil vom 03.08.2007 - 4 Sa 233/07).

2. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bereits wenige Tage nach dem Zugang der Änderungskündigung schriftlich mitteilt, dass die Änderungskündigung bzw. das in ihr enthaltene Änderungsangebot nicht "vorfristig", sondern erst zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist gelten solle.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 11 Sa 960/07

LAG-KOELN – Urteil, 11 Sa 550/07 vom 02.11.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Urlaubsgeld, Widerruf
Leitsatz:1. Die nach §§ 133, 157 BGB vorzunehmende Auslegung einer einzelvertraglichen Vereinbarung, wonach der Arbeitnehmer im Juni ein Urlaubsgeld erhält, kann ergeben, dass es sich hierbei nicht um ein zusätzliches Entgelt für tatsächlich erbrachte Arbeitsleistungen (sog. Entgelt im engeren Sinne), sondern um eine von der eigentlichen Vergütung unabhängige Zahlung (sog. Entgelt im weiteren Sinne) handelt, die an den Arbeitnehmer auch dann zu leisten ist, wenn er im betreffenden Kalenderjahr ununterbrochen arbeitsunfähig erkrankt war.

2. Das Zusammentreffen von Freiwilligkeits- und Widerrufsklauseln lässt die jeweiligen vertraglichen Bestimmungen unklar erscheinen mit der Folge, dass dadurch lediglich ein Widerrufsvorbehalt des Arbeitgebers für den darauf bezogenen Anspruch des Arbeitnehmers begründet wird (im Anschluss an LAG Berlin, Urteil vom 19.08.2005 - 6 Sa 1106/05, NZA-RR 2006, 68 f.).

3. Die Ausübung eines arbeitsvertraglich vereinbarten Widerrufsrechts durch den Arbeitgeber führt nicht zum Wegfall von Leistungen, die zuvor bereits fällig geworden sind.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 11 Sa 550/07


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